VORSTAND
Der Vorstand hat die Geschäfte des Vereins nach den Vorschriften der Satzung und nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse zu führen. Er handelt und beschließt gemeinschaftlich, notfalls durch Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
Der Vorstand beruft die ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen ein, stellt den Haushaltsplan auf und legt über die Einnahmen und Ausgaben Rechnung.